Zu den Jagdgenossen darf sich jeder Grundstückbesitzer in der Gemarkung Kassel zählen.
Dazu gehören selbstverständlich auch die Gemeinde und die Forstverwaltung. Die
Aufgaben der Jagdgenossen sind die Verpachtung der Jagd und die Kontrolle des Jagdpächters.
Wobei hier gleich festzustellen ist, dass die Jagdgenossen mit dem aktuellen Jagdpächter mehr
als zufrieden sind. Im Gegensatz zu dem Vorgänger findet die Zusammenarbeit zwischen dem seit
dem 1. April 2001 agierenden Pächter und Genossen wegen seines Engagements um die Heege und Pflege
von Landschaft und Tieren positive Resonanz.
Als Bindeglied zwischen den Jagdgenossen und dem Jagdpächter handelt ein siebenköpfiger Vorstand, der sich wie folgt zusammensetzt:
Die Jagdgenossen sind eine Genossenschaft des öffentlichen Rechts und unterliegen dabei strengen gesetzlichen Regeln. So kann der Vorstand selbst nicht über die Jagdpacht verfügen. Einzig und allein die alljährlich um den April herum stattfindende Jahreshauptversammlung kann über die Verwendung der Pacht entscheiden.
So wurden im Laufe der Jahre verschiedene landwirtschaftliche Geräte wie Mulcher,
Wiesenegge und Spritze angeschafft. Auch Spenden an gemeinnützige Organisationen
muss die Jahreshauptversammlung absegnen.
Die Jagdgenossen unterstehen der Kontrolle der 'Unteren Jagdbehörde' und damit dem
Main-Kinzig-Kreis.